Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen gesetzlich Versicherte bei Medikamenten kräftig zuzahlen. jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel schlägt nun beim Gang in die Apotheke mit zehn Prozent des Preises, aber mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Medikament zu Buche. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.
Medikamente - Die Kosten von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet; der Versicherte muss die Kosten komplett selbst tragen. Solche Medikamente unterliegen jetzt der freien Preisgestaltung. Das heißt, dass das die ehemals staatlich festgelegten Handelsspannen für den Pharmazie-Großhandel und Apotheken nicht mehr gelten.
Medikamente - Ausnahmen bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten
In einigen Ausnahmefällen erstattet die gesetzliche Krankenkasse auch die Kosten nicht verschreibungspflichtiger Medikamente: Für Kinder unter zwölf Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, außerdem erhalten unter Umständen auch schwer Kranke eine Kostenerstattung für rezeptfreie Arzneimittel, falls nicht verschreibungspflichtige Medikamente zum Standard der entsprechenden Therapie gehören.
In diesen Fällen gelten die Zuzahlungsregeln der verschreibungspflichtigen Arzneien: Kostet diese unter fünf Euro ist der tatsächliche Verkaufspreis zu entrichten, bei Medikamenten bis 50 Euro sind fünf Euro zuzuzahlen. Für teurere Medikamente sind zehn Prozent des Preises bis maximal zehn Euro zuzuzahlen.
Medikamente - Wie kann man sparen?
Die Höhe der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente ist abhängig vom Verkaufspreis. Je teurer das
Medikament, desto mehr muss zugezahlt werden. Fragen Sie deshalb Ihren Arzt oder Apotheker nach preisgünstigen Alternativen. Hat der Arzt statt eines speziellen Arzneimittels auf dem Rezept nur einen Wirkstoff vermerkt, sind Apotheker dazu verpflichtet, wirkungsgleiche aber preiswertere Medikamente (Nachahmerprodukte)auszuhändigen. Diese haben die gleiche Wirkung wie das Original.